Kurztitel

Errichtung eines Familienpolitischen Beirates beim Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 112 aus 1967,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 11

Inkrafttretensdatum

25.03.1967

Text

Paragraph 11,

Die Tätigkeit der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Beirates ist eine ehrenamtliche. Die Mitglieder (die Ersatzmitglieder) und die sonstigen Fachleute haben Anspruch auf Reisekostenvergütung und Reisezulage, wie sie Bundesbeamten in der dritten Gebührenstufe gebühren würde.