(1)Absatz eins,Die gewerbsmäßige Lagerung von Laufbildfilmen, die nicht den Voraussetzungen des § 3 lit. a und lit. b entsprechen, ist verboten.Die gewerbsmäßige Lagerung von Laufbildfilmen, die nicht den Voraussetzungen des Paragraph 3, Litera a und Litera b, entsprechen, ist verboten.