Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volksschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Art. 1 § 1
Inkrafttretensdatum
01.09.2023
Außerkrafttretensdatum
Index
70/07 Schule und Kirche
70/09 Minderheiten-Schulrecht
Beachte
zum gestaffelten Inkrafttreten Art. 1 § 5 Abs. 10
Text
§ 1.Paragraph eins,
Für die im Folgenden angeführten Schulen werden nachstehend genannte Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:
Lehrplan der Volksschulen (Volksschulklassen, Volksschulabteilungen) mit deutscher und slowenischer Unterrichtssprache (Anlage 1)
Lehrplan der Volksschulen (Volksschulklassen) mit deutscher und kroatischer Unterrichtssprache (Anlage 2)
Lehrplan der Volksschulen (Volksschulklassen mit deutscher und ungarischer Unterrichtssprache (Anlage 3)
Im RIS seit
12.01.2023
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2023
Gesetzesnummer
10009286
Dokumentnummer
NOR40250485