Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Doppelbesteuerung - Einkommensteuer § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Doppelbesteuerung - Einkommensteuer

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 99/1965 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 231/2001

Typ

Vertrag – Indien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

05.04.1965

Außerkrafttretensdatum

04.09.2001

Unterzeichnungsdatum

24.09.1963

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Titel

(Übersetzung) Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
StF: BGBl. Nr. 99/1965

Änderung

Sprachen

Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Indien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abzuschließen, sind übereingekommen wie folgt:

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen ist gemäß seinem Artikel römisch 21 Absatz 3 am 5. April 1965 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Nachdem das am 24. September 1963 in New Delhi unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Notenwechsel, welches also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen samt Notenwechsel für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 31. Jänner 1964.

Gesetzesnummer

10003989

Dokumentnummer

NOR11004025

Alte Dokumentnummer

N3196512681T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1965/99/P0/NOR11004025

Navigation im Suchergebnis