Doppelbesteuerung - Einkommensteuer
Bundesgesetzblatt Nr. 99 aus 1965, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 231 aus 2001,
05.04.1965
04.09.2001
(Übersetzung) Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
StF: BGBl. Nr. 99/1965
idF:
BGBl. III Nr. 231/2001 (NR: GP XXI RV 279 AB 431 S. 55. BR: AB 6308 S. 672.)
Nachdem das am 24. September 1963 in New Delhi unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Notenwechsel, welches also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen samt Notenwechsel für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 31. Jänner 1964.
Das vorliegende Abkommen ist gemäß seinem Artikel römisch 21 Absatz 3 am 5. April 1965 in Kraft getreten.
Die Republik Österreich und die Republik Indien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abzuschließen, sind übereingekommen wie folgt: