(3)Absatz 3,Die Geschäftsführer haben eine Bilanz aufzustellen, die den §§ 189 bis 220 HGB entspricht. § 225 Abs. 3 gilt sinngemäß.Die Geschäftsführer haben eine Bilanz aufzustellen, die den Paragraphen 189 bis 220 HGB entspricht. Paragraph 225, Absatz 3, gilt sinngemäß.