Bundesrecht konsolidiert

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Schutz des Wasservorkommens im Schneeberg-, Rax- und Schneealpengebiet § 3

Kurztitel

Schutz des Wasservorkommens im Schneeberg-, Rax- und Schneealpengebiet

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 353/1965

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

31.12.1965

Außerkrafttretensdatum

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz 1959

Text

Paragraph 3,

Im Widmungsgebiet bedürfen nachstehende Maßnahmen neben einer allenfalls sonst notwendigen Genehmigung vor ihrer Durchführung auch einer Bewilligung der Wasserrechtsbehörde:

  1. Litera a
    Lagerung und Leitung von Mineralölen und Mineralölprodukten sowie Errichtung und wesentliche Änderung von Tankstellen und Ölfeuerungsanlagen; von der Bewilligungspflicht ausgenommen ist die Lagerung von Treibstoffen bis 800 l in höchstens 200 l fassenden verschließbaren Stahlfässern oder Kanistern, wenn die Lagerung so erfolgt, daß bei Ausfließen des Treibstoffes ein Einsickern in den Boden oder Abschwemmen in Dolinen ausgeschlossen ist;
  2. Litera b
    Errichtung, Erweiterung oder wesentliche Änderung von Betrieben oder Anlagen, deren Abwasseranfall wegen seiner Menge oder Beschaffenheit das geschützte Wasservorkommen (Paragraph eins,) zu beeinträchtigen vermag;
  3. Litera c
    Errichtung neuer der Personenbeförderung dienender Eisenbahnen im Sinne des Eisenbahngesetzes 1957, Bundesgesetzblatt Nr. 60, ebenso Trassenänderungen bestehender derartiger Eisenbahnen, soweit diese sich wesentlich auf das geschützte Wasservorkommen auszuwirken vermögen;
  4. Litera d
    Errichtung und Erweiterung von Anlagen, die geeignet sind, das Widmungsgebiet über den Touristenwanderverkehr hinaus für den Massenverkehr zu erschließen, wie Straßen, Fahrwege, Schlepplifte, Park- und Campingplätze, Flugplätze und Außenlandungen (Paragraph 9, des Luftfahrtgesetzes 1957, Bundesgesetzblatt Nr. 253).

Schlagworte

BGBl. Nr. 60/1957, BGBl. Nr. 253/1957, Parkplatz

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2023

Gesetzesnummer

10010316

Dokumentnummer

NOR12131100

Alte Dokumentnummer

N8196548587J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1965/353/P3/NOR12131100

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