Bundesrecht konsolidiert

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Veterinärabkommen (Rumänien) § 0

Kurztitel

Veterinärabkommen (Rumänien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 34/1965

Typ

Vertrag – Rumänien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

16.02.1965

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

18.12.1964

Index

89/09 Veterinärrecht

Titel

Veterinärabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Rumänischen Volksrepublik
StF: BGBl. Nr. 34/1965

Sprachen

Deutsch, Rumänisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Rumänischen Volksrepublik haben, um die Einschleppung von Tierseuchen in ihr Gebiet zu verhindern und die Einfuhr und Durchfuhr von lebenden Tieren, tierischen Stoffen und Gegenständen, die Träger des Ansteckungsstoffes von Tierseuchen sein können, zu erleichtern, folgendes Abkommen geschlossen:

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 27 Absatz 1 am 16. Feber 1965 in Kraft.

Anmerkung

Erläuterungen zu den Anlagen 1 bis 3 wurden als Anlage 6 dokumentiert.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2020

Gesetzesnummer

10010318

Dokumentnummer

NOR11010537

Alte Dokumentnummer

N8196516302R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1965/34/P0/NOR11010537

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