Kurztitel

Veterinärabkommen (Rumänien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 34 aus 1965,

Typ

Vertrag – Rumänien

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

16.02.1965

Unterzeichnungsdatum

18.12.1964

Index

89/09 Veterinärrecht

Langtitel

Veterinärabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Rumänischen Volksrepublik

StF: BGBl. Nr. 34/1965

Sprachen

Deutsch, Rumänisch

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 27 Absatz 1 am 16. Feber 1965 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Rumänischen Volksrepublik haben, um die Einschleppung von Tierseuchen in ihr Gebiet zu verhindern und die Einfuhr und Durchfuhr von lebenden Tieren, tierischen Stoffen und Gegenständen, die Träger des Ansteckungsstoffes von Tierseuchen sein können, zu erleichtern, folgendes Abkommen geschlossen:

Anmerkung

Erläuterungen zu den Anlagen 1 bis 3 wurden als Anlage 6 dokumentiert.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2020

Gesetzesnummer

10010318

Dokumentnummer

NOR11010537

alte Dokumentnummer

N8196516302R