Die Beitrittsurkunde ist am 1. September 1965 beim Schweizerischen Bundesrat hinterlegt worden; das vorliegende Übereinkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 9 Abs. 1 für Österreich am 1. Oktober 1965 in Kraft.Die Beitrittsurkunde ist am 1. September 1965 beim Schweizerischen Bundesrat hinterlegt worden; das vorliegende Übereinkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 9 Absatz eins, für Österreich am 1. Oktober 1965 in Kraft.
Bisher gehören diesem Übereinkommen folgende weitere Staaten an:
Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Schweiz, Türkei.
Niederlande
Im Hinblick auf die Gleichheit, die staatsrechtlich zwischen den Niederlanden, Surinam und den Niederländischen Antillen besteht, verlieren die im Übereinkommen enthaltenen Ausdrücke „Mutterland“ und „außerhalb des Mutterlandes“ ihren ursprünglichen Sinn hinsichtlich des Königreichs der Niederlande und werden infolgedessen in bezug auf das Königreich im Sinne von „Europa“ und „außerhalb Europas“ verstanden.
Weiters erfolgte nach einer Mitteilung des Eidgenössischen Politischen Departements die Hinterlegung der niederländischen Ratifikationsurkunde zu diesem Übereinkommen am 4. Dezember 1959 nicht nur für das Königreich in Europa, sondern auch für Surinam, die Niederländischen Antillen und Niederländisch-Neuguinea.