Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Vermögenschaften, Rechte, Interessen – Regelung (Belgien) Art. 1

Kurztitel

Vermögenschaften, Rechte, Interessen – Regelung (Belgien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 172/1965

Typ

Vertrag – Belgien

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

11.07.1965

Außerkrafttretensdatum

Index

39/08 Vermögensrechtliche Angelegenheiten

Text

Artikel römisch eins

Zur Regelung der von der belgischen Regierung geltend gemachten Ansprüche, die sich aus am 8. Mai 1945 und beim Inkrafttreten dieses Abkommens bestandenen indirekten Beteiligungen belgischer Berechtigter an in Österreich noch bestehenden Vermögenschaften, Rechten und Interessen deutscher juristischer Personen ableiten, wird die Bundesregierung der Republik Österreich die im Zusatzprotokoll zu Artikel römisch eins genannten Vermögenschaften, Rechte und Interessen, die auf Grund des Artikels 22 des Staatsvertrages vom 15. Mai 1955 über die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, in der Folge „Staatsvertrag“ genannt, auf die Republik Österreich übergegangen sind und im Eigentum der Republik Österreich stehen, an die im Zusatzprotokoll genannten zwei belgischen Berechtigten nach Maßgabe ihrer am 8. Mai 1945 bestandenen Beteiligung übertragen.

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2021

Gesetzesnummer

10003992

Dokumentnummer

NOR12044659

Alte Dokumentnummer

N3196544310J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1965/172/A1/NOR12044659

Navigation im Suchergebnis