Vermögenschaften, Rechte, Interessen – Regelung (Belgien)
Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1965,
Vertrag - Belgien
Artikel eins
11.07.1965
39/08 Vermögensrechtliche Angelegenheiten
Zur Regelung der von der belgischen Regierung geltend gemachten Ansprüche, die sich aus am 8. Mai 1945 und beim Inkrafttreten dieses Abkommens bestandenen indirekten Beteiligungen belgischer Berechtigter an in Österreich noch bestehenden Vermögenschaften, Rechten und Interessen deutscher juristischer Personen ableiten, wird die Bundesregierung der Republik Österreich die im Zusatzprotokoll zu Artikel römisch eins genannten Vermögenschaften, Rechte und Interessen, die auf Grund des Artikels 22 des Staatsvertrages vom 15. Mai 1955 über die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, in der Folge „Staatsvertrag“ genannt, auf die Republik Österreich übergegangen sind und im Eigentum der Republik Österreich stehen, an die im Zusatzprotokoll genannten zwei belgischen Berechtigten nach Maßgabe ihrer am 8. Mai 1945 bestandenen Beteiligung übertragen.
04.03.2021
10003992
NOR12044659
N3196544310J