Einrichtungen oder Praktiken, durch die
(i) eine Frau, ohne ein Weigerungsrecht zu besitzen, gegen
eine an ihre Eltern, ihren Vormund, ihre Familie oder eine andere Person oder Gruppe gegebene Geld- oder Naturalleistung zur Ehe versprochen oder verheiratet wird,
(ii) der Ehemann einer Frau, seine Familie oder seine Sippe
berechtigt ist, sie gegen Entgelt oder in anderer Weise an eine andere Person abzutreten,
(iii) eine Frau beim Tode ihres Ehemanns zwangsläufig an eine
andere Person vererbt wird;