Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der IX. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964 § 3

Kurztitel

Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der IX. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 244/1964

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

17.10.1964

Außerkrafttretensdatum

Index

78 Sport

Text

Paragraph 3,
  1. Absatz eins,Die Verleihungsurkunden sind in einfacher Ausstattung auszufertigen.
  2. Absatz 2,Über die Verleihung der Medaille hat die Präsidentschaftskanzlei ein Verzeichnis zu führen.

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2016

Gesetzesnummer

10009283

Dokumentnummer

NOR40007262

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1964/244/P3/NOR40007262

Navigation im Suchergebnis