Absatz eins,Die Verleihungsurkunden sind in einfacher Ausstattung auszufertigen.
Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der römisch neun. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964
Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1964,
Paragraph 3
17.10.1964