Kurztitel

Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der römisch neun. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1964,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

17.10.1964

Text

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Die Verleihungsurkunden sind in einfacher Ausstattung auszufertigen.
  2. Absatz 2,Über die Verleihung der Medaille hat die Präsidentschaftskanzlei ein Verzeichnis zu führen.