Nachdem die am 9. Dezember 1963 in Wien unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark über den Entfall der Zuständigkeitsbestätigung auf dänischen Ehefähigkeitszeugnissen sowie über den Entfall der Beglaubigung auf Personenstandsurkunden samt Zusatzprotokoll, welche also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diese Vereinbarung samt Zusatzprotokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.