Entfall der Zuständigkeitsbestätigung auf Ehefähigkeitszeugnissen sowie Entfall der Beglaubigung auf Personenstandsurkunden (Dänemark)
Bundesgesetzblatt Nr. 241 aus 1964,
Vertrag - Dänemark
Paragraph 0
01.11.1964
09.12.1963
49/03 Personenstand
Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark über den Entfall der Zuständigkeitsbestätigung auf dänischen Ehefähigkeitszeugnissen sowie über den Entfall der Beglaubigung auf Personenstandsurkunden
StF: BGBl. Nr. 241/1964 (NR: GP X RV 387 AB 401 S. 49. BR: S. 216.)
Dänisch, Deutsch
Nachdem die am 9. Dezember 1963 in Wien unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark über den Entfall der Zuständigkeitsbestätigung auf dänischen Ehefähigkeitszeugnissen sowie über den Entfall der Beglaubigung auf Personenstandsurkunden samt Zusatzprotokoll, welche also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diese Vereinbarung samt Zusatzprotokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 4 auf Grund des Notenwechsels vom 20. August 1964 mit Wirksamkeit ab 1. November 1964 in Kraft.
e-rk
28.02.2018
10005275
NOR11005359
N4196410528G