Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der IX. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964 § 2

Kurztitel

Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der IX. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 213/1964

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

19.08.1964

Außerkrafttretensdatum

Index

78 Sport

Text

Paragraph 2,

Sie kann Personen verliehen werden, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere und gemeinnützige Leistungen anläßlich der Vorbereitung und Durchführung der römisch neun. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964 vollbracht und so das Ansehen der Republik Österreich gefördert haben.

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2016

Gesetzesnummer

10009282

Dokumentnummer

NOR12118667

Alte Dokumentnummer

N7196410842O

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1964/213/P2/NOR12118667

Navigation im Suchergebnis