Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der IX. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
19.08.1964
Außerkrafttretensdatum
Index
78 Sport
Text
§ 2.Paragraph 2,
Sie kann Personen verliehen werden, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere und gemeinnützige Leistungen anläßlich der Vorbereitung und Durchführung der IX. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964 vollbracht und so das Ansehen der Republik Österreich gefördert haben. Sie kann Personen verliehen werden, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere und gemeinnützige Leistungen anläßlich der Vorbereitung und Durchführung der römisch neun. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964 vollbracht und so das Ansehen der Republik Österreich gefördert haben.
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2016
Gesetzesnummer
10009282
Dokumentnummer
NOR12118667
Alte Dokumentnummer
N7196410842O