Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der römisch neun. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964
Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1964,
Paragraph 2
19.08.1964
Sie kann Personen verliehen werden, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere und gemeinnützige Leistungen anläßlich der Vorbereitung und Durchführung der römisch neun. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964 vollbracht und so das Ansehen der Republik Österreich gefördert haben.