Kurztitel

Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der römisch neun. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1964,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

19.08.1964

Text

Paragraph 2,

Sie kann Personen verliehen werden, die durch öffentliches oder privates Wirken besondere und gemeinnützige Leistungen anläßlich der Vorbereitung und Durchführung der römisch neun. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964 vollbracht und so das Ansehen der Republik Österreich gefördert haben.