Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Hypothekarische Belastung von bundeseigenen Liegenschaften wegen Aufnahme von Wohnhaus-Wiederaufbaudarlehen zwecks Wiederaufbaues von kriegszerstörten oder kriegsbeschädigten Wohnhäusern
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
18.07.1964
Außerkrafttretensdatum
Index
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen
Text
§ 2.Paragraph 2,
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.
Im RIS seit
11.10.2018
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2026
Gesetzesnummer
20010331
Dokumentnummer
NOR40208426