Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Überbrückungshilfengesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 1 § 3
Inkrafttretensdatum
01.01.2002
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ÜHG
Index
63/04 Bundesbedienstetenschutz
Text
§ 3.Paragraph 3,
§ 1 ist auf ehemalige Bundesbedienstete nur bis zu dem Zeitpunkt anzuwenden, in dem diese einen Anspruch auf entsprechende Leistungen nach dem AlVG erwerben. Paragraph eins, ist auf ehemalige Bundesbedienstete nur bis zu dem Zeitpunkt anzuwenden, in dem diese einen Anspruch auf entsprechende Leistungen nach dem AlVG erwerben.
Zuletzt aktualisiert am
18.04.2016
Gesetzesnummer
10008193
Dokumentnummer
NOR40022420