Bundesrecht konsolidiert

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Privilegien und Immunitäten des Europarates (4. Protokoll) Art. 5

Kurztitel

Privilegien und Immunitäten des Europarates (4. Protokoll)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 88/1962

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 5

Inkrafttretensdatum

16.12.1961

Außerkrafttretensdatum

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Text

ARTIKEL 5

Um den Richtern volle Redefreiheit und volle Unabhänigkeit bei der Ausübung ihrer Aufgaben zu sichern, wird ihnen der Schutz vor gerichtlicher Verfolgung in bezug auf ihre schriftlichen und mündlichen Äußerungen sowie alle Handlungen, die sie bei der Ausübung ihrer Aufgaben gesetzt haben, weiterhin gewährt, auch wenn die betreffenden Personen nicht weiter mit der Durchführung solcher Aufgaben betraut sind.

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2012

Gesetzesnummer

10000375

Dokumentnummer

NOR12006242

Alte Dokumentnummer

N1196215199S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1962/88/A5/NOR12006242

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