Kurztitel

Privilegien und Immunitäten des Europarates (4. Protokoll)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1962,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

16.12.1961

Text

ARTIKEL 5

Um den Richtern volle Redefreiheit und volle Unabhänigkeit bei der Ausübung ihrer Aufgaben zu sichern, wird ihnen der Schutz vor gerichtlicher Verfolgung in bezug auf ihre schriftlichen und mündlichen Äußerungen sowie alle Handlungen, die sie bei der Ausübung ihrer Aufgaben gesetzt haben, weiterhin gewährt, auch wenn die betreffenden Personen nicht weiter mit der Durchführung solcher Aufgaben betraut sind.