Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Tschechische R) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 319/1962

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

01.03.1962

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Für Slowakei vgl. BGBl. III Nr. 59/1999.

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Luftverkehr
StF: BGBl. Nr. 319/1962

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik haben, von dem Wunsch geleitet, zum Zweck der Förderung des beiderseitigen Luftverkehrs und der Errichtung von Fluglinien zwischen den Gebieten beider Staaten und darüber hinaus ein Abkommen abzuschließen, folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen samt Anhang ist nach Durchführung des in seinem Artikel 20 vorgesehenen Notenwechsels am 7. Juni 1962 in Kraft getreten.

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.6.1999

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2020

Gesetzesnummer

10011361

Dokumentnummer

NOR11011626

Alte Dokumentnummer

N9196247458L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1962/319/P0/NOR11011626

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