Luftverkehrsabkommen (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Nr. 319 aus 1962,
Vertrag – Tschechische R
Paragraph 0
01.01.1993
01.03.1962
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Für Slowakei vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 59 aus 1999,.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Luftverkehr
StF: BGBl. Nr. 319/1962
BGBl. Nr. 450/1991
BGBl. Nr. 125/1992
BGBl. Nr. 219/1992
BGBl. III Nr. 123/1997
Deutsch, Tschechisch
Das vorliegende Abkommen samt Anhang ist nach Durchführung des in seinem Artikel 20 vorgesehenen Notenwechsels am 7. Juni 1962 in Kraft getreten.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik haben, von dem Wunsch geleitet, zum Zweck der Förderung des beiderseitigen Luftverkehrs und der Errichtung von Fluglinien zwischen den Gebieten beider Staaten und darüber hinaus ein Abkommen abzuschließen, folgendes vereinbart:
Erfassungsstichtag: 1.6.1999
e-rk3
13.05.2020
10011361
NOR11011626
N9196247458L