Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Jugoslawien) § 0

Kurztitel

Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Jugoslawien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 310/1962

Typ

Vertrag – Jugoslawien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

24.12.1962

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

10.10.1961

Index

29/12 Geltendmachung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen

Beachte

Für die mit einer BGBl. Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Slowenien, BGBl. Nr. 714/1993
Kroatien, BGBl. Nr. 474/1996
BR Jugoslawien, BGBl. III Nr. 156/1997 (Montenegro: BGBl. III Nr. 124/2007, Kosovo: BGBl. III Nr. 147/2010)
Bosnien und Herzegowina, BGBl. III Nr. 31/2023
Mazedonien, BGBl. III Nr. 92/1997

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln.
StF: BGBl. Nr. 310/1962 (NR: GP IX RV 670 AB 708 S. 102. BR: S. 192.)

Sprachen

Deutsch, Serbokroatisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Föderative Volksrepublik Jugoslawien sind bezüglich der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Abkommen sind am 25. Oktober 1962 ausgetauscht worden; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Artikel 15, Absatz 1 am 24. Dezember 1962 in Kraft.

Sonstige Textteile

Nachdem das am 10. Oktober 1961 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 11. August 1962.

Schlagworte

e-rk,
Exekution, Vollstreckungsrechtshilfe

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2023

Gesetzesnummer

10002038

Dokumentnummer

NOR11002061

Alte Dokumentnummer

N2196221613S

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1962/310/P0/NOR11002061

Navigation im Suchergebnis