Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen Urkundenwesen Rechtsauskunft (Slowakei)
Typ
Vertrag – Slowakei
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.01.1993
Außerkrafttretensdatum
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Beachte
Die Bezeichnungen ,,Slowakische Republik'' bzw. ,,slowakisch'' treten an die Stelle der Bezeichnungen ,,Tschechoslowakische Republik'', ,,Tschechoslowakische Sozialistische Republik'', ,,CSSR'', ,,Tschechische und Slowakische Föderative Republik'' oder ,,CSFR'' bzw. ,,tschechoslowakisch''.
Text
I. TEILrömisch eins. TEIL
Rechtsschutz, Zustellung und Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen
Rechtsschutz
Artikel 1
(1)Absatz eins,Die Angehörigen des einen Vertragsstaates haben auf dem Gebiet des anderen Vertragsstaates freien Zutritt zu den Gerichten und können vor diesen unter denselben Bedingungen wie Inländer auftreten.
(2)Absatz 2,Die Bestimmungen dieses Vertrages über die Angehörigen eines der Vertragsstaaten beziehen sich auch auf juristische Personen einschließlich Handelsgesellschaften, die nach der Rechtsordnung des einen der Vertragsstaaten errichtet worden sind und ihren Sitz auf dessen Gebiet haben.
Anmerkung
Abs. 1 bezieht sich nur auf die prozessuale Stellung, nicht aber auf die materiell-rechtliche Anspruchsberechtigung.
Schlagworte
Fremdenrecht
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2014
Gesetzesnummer
10002027
Dokumentnummer
NOR12026892
Alte Dokumentnummer
N2196214213A