Bundesrecht konsolidiert

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ERP-Counterpart-Regelung (USA) Art. 5

Kurztitel

ERP-Counterpart-Regelung (USA)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 206/1962

Typ

Vertrag – USA

§/Artikel/Anlage

Art. 5

Inkrafttretensdatum

12.07.1962

Außerkrafttretensdatum

Index

39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen

Text

ARTIKEL römisch fünf
Übertragung der Verfügungsgewalt

Um die Verfügungsgewalt über die Gebarung der Counterpart-Mittel auf die Österreichische Bundesregierung zu übertragen, gilt folgendes als vereinbart:

  1. Litera a
    sämtliche derzeit auf dem Counterpart-Sonderkonto vorhandenen und dorthin zu erlegenden Mittel werden freigegeben und abgehoben und werden auf ein von der Österreichischen Bundesregierung für vorgenannte Zwecke neu zu errichtendes Konto übertragen;
  2. Litera b
    die vorherige Zustimmung der Regierung der Vereinigten Staaten zur Verwendung der unter die Bestimmungen des “Memorandum of Understanding” fallenden Counterpart-Mittel für die österreichischen Counterpart-Investitionsjahresprogramme ist nicht mehr erforderlich, wobei vorausgesetzt wird, daß diese Mittel entsprechend den vorstehenden Bestimmungen im Rahmen dieser Jahresprogramme veranschlagt und verwendet werden;
  3. Litera c
    die vorherige Zustimmung der Regierung der Vereinigten Staaten zur Verwendung der am Produktivitätsförderungs-Sonderkonto vorhandenen oder dorthin zu erlegenden Mittel ist nicht mehr erforderlich, wobei Einverständnis besteht, daß diese Mittel, wie vorstehend vorgesehen, verwendet werden;
  4. Litera d
    die Regierung der Vereinigten Staaten verzichtet auf ihr im wesentlichen im Schreiben vom 3. August 1953 (CON-2172) festgehaltenes Recht der Prüfung und Zustimmung zu den einzelnen Counterpart-Vorhaben, einschließlich der Counterpart-Produktivitätsvorhaben, sowie zu Änderungen der Verfahren, Bedingungen und Kriterien für die Programmierung und Verwendung der Counterpart-Mittel.

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2013

Gesetzesnummer

10003948

Dokumentnummer

NOR40045696

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1962/206/A5/NOR40045696

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