Die Ratifikationsurkunde ist am 9. März 1962 beim Generalsekretär des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens hinterlegt worden. Das vorliegende Zollabkommen ist daher gemäß seinem Artikel 16 für Österreich am 9. Juni 1962 in Kraft getreten.
Bisher gehören diesem Abkommen folgende weitere Staaten an:
Dänemark, Frankreich, Israel, Norwegen, Schweden und die Zentralafrikanische Republik.
Israel hat folgenden Vorbehalt erklärt:
„Die israelische Regierung erachtet sich durch Artikel 2 des Abkommens nur hinsichtlich jener Umschließungen gebunden, welche nicht auf Grund eines Kaufvertrages, eines Verkaufes unter Eigentumsvorbehalt oder irgendeines anderen ähnlichen Rechtsgeschäftes von einer Person mit Aufenthalt oder Wohnsitz auf israelischem Gebiet importiert werden.“