Präambel
Die Regierungen der Signatarstaaten dieses Abkommens, die im Rahmen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens und der VERTRAGSPARTEIEN des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens zusammengetreten sind,
in Anbetracht der von Vertretern des internationalen Handels
unterbreiteten Vorschläge, den Anwendungsbereich der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr zu erweitern,
vom Wunsche geleitet, den internationalen Handel zu erleichtern, in der Überzeugung, daß die Einführung allgemeiner Vorschriften über
die vorübergehende abgabenfreie Einfuhr von Umschließungen dem internationalen Handel beträchtliche Vorteile bieten wird,
sind wie folgt übereingekommen: