Bundesrecht konsolidiert

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Anmeldung gewisser Ansprüche aus Dienstverhältnissen in der Privatwirtschaft § 1

Kurztitel

Anmeldung gewisser Ansprüche aus Dienstverhältnissen in der Privatwirtschaft

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 187/1962

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

18.07.1962

Außerkrafttretensdatum

Index

13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen

Text

Paragraph eins,

Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes regeln die Anmeldung von Ansprüchen aus Dienstverhältnissen in der Privatwirtschaft, die nach dem Siebenten Rückstellungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 207 aus 1949,, deshalb nicht geltend gemacht werden konnten, weil ein Verpflichteter nicht vorhanden war oder weil der Dienstgeber (Nachfolger) oder die Pensionseinrichtung auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen bereits an Dritte erfüllt hatte (Paragraph 8, Absatz 3, des Siebenten Rückstellungsgesetzes).

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2019

Gesetzesnummer

10000363

Dokumentnummer

NOR12006117

Alte Dokumentnummer

N1196210939Q

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1962/187/P1/NOR12006117

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