Anmeldung gewisser Ansprüche aus Dienstverhältnissen in der Privatwirtschaft
Bundesgesetzblatt Nr. 187 aus 1962,
BG
Paragraph eins
18.07.1962
13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen
Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes regeln die Anmeldung von Ansprüchen aus Dienstverhältnissen in der Privatwirtschaft, die nach dem Siebenten Rückstellungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 207 aus 1949,, deshalb nicht geltend gemacht werden konnten, weil ein Verpflichteter nicht vorhanden war oder weil der Dienstgeber (Nachfolger) oder die Pensionseinrichtung auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen bereits an Dritte erfüllt hatte (Paragraph 8, Absatz 3, des Siebenten Rückstellungsgesetzes).
19.03.2019
10000363
NOR12006117
N1196210939Q