Bundesrecht konsolidiert

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Aufhebung des Erbhofrechtes und des Landbewirtschaftungsrechtes - NOV § 3

Kurztitel

Aufhebung des Erbhofrechtes und des Landbewirtschaftungsrechtes - NOV

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 184/1962

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

18.07.1962

Außerkrafttretensdatum

Index

20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht

Text

Paragraph 3,

Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits bestellten Mitglieder und Ersatzmitglieder der Bäuerlichen Schlichtungsstellen und der Bäuerlichen Oberschlichtungsstelle bleiben bis zur Beendigung der anhängigen Verfahren im Amte. Neue Mitglieder und Ersatzmitglieder sind nur im Bedarfsfall zu bestellen.

Anmerkung

Die Bestimmung ist wegen des Zeitablaufs mittlerweile gegenstandslos.

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2014

Gesetzesnummer

10001887

Dokumentnummer

NOR12025067

Alte Dokumentnummer

N2194710765T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1962/184/P3/NOR12025067

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