Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Aufhebung des Erbhofrechtes und des Landbewirtschaftungsrechtes - NOV
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
18.07.1962
Außerkrafttretensdatum
Index
20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht
Text
§ 3.Paragraph 3,
Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits bestellten Mitglieder und Ersatzmitglieder der Bäuerlichen Schlichtungsstellen und der Bäuerlichen Oberschlichtungsstelle bleiben bis zur Beendigung der anhängigen Verfahren im Amte. Neue Mitglieder und Ersatzmitglieder sind nur im Bedarfsfall zu bestellen.
Anmerkung
Die Bestimmung ist wegen des Zeitablaufs mittlerweile gegenstandslos.
Zuletzt aktualisiert am
04.11.2014
Gesetzesnummer
10001887
Dokumentnummer
NOR12025067
Alte Dokumentnummer
N2194710765T