Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Aufhebung des Erbhofrechtes und des Landbewirtschaftungsrechtes - NOV
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
18.07.1962
Außerkrafttretensdatum
Index
20/04 Erbrecht einschließlich Anerbenrecht
Text
§ 2.Paragraph 2,
Verfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bei einer Bäuerlichen Schlichtungsstelle oder bei der Bäuerlichen Oberschlichtungsstelle anhängig sind, sind von diesen Behörden nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende zu führen.
Anmerkung
Die Bestimmung ist wegen des Zeitablaufs mittlerweile gegenstandslos.
Zuletzt aktualisiert am
04.11.2014
Gesetzesnummer
10001887
Dokumentnummer
NOR12025066
Alte Dokumentnummer
N2194710764T