Aufhebung des Erbhofrechtes und des Landbewirtschaftungsrechtes - NOV
Bundesgesetzblatt Nr. 184 aus 1962,
Paragraph 2
18.07.1962
Verfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bei einer Bäuerlichen Schlichtungsstelle oder bei der Bäuerlichen Oberschlichtungsstelle anhängig sind, sind von diesen Behörden nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende zu führen.