Kurztitel

Aufhebung des Erbhofrechtes und des Landbewirtschaftungsrechtes - NOV

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 184 aus 1962,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

18.07.1962

Text

Paragraph 2,

Verfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bei einer Bäuerlichen Schlichtungsstelle oder bei der Bäuerlichen Oberschlichtungsstelle anhängig sind, sind von diesen Behörden nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende zu führen.