Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung - Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuern § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Doppelbesteuerung - Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuern

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 246/1961 aufgehoben durch BGBl. Nr. 614/1994

Typ

Vertrag – Frankreich

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

14.09.1961

Außerkrafttretensdatum

31.08.1994

Unterzeichnungsdatum

08.10.1959

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie über gegenseitige Hilfeleistung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Erbschaftssteuern
StF: BGBl. Nr. 246/1961

Sprachen

Deutsch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Französischen Republik sind, von dem Wunsche geleitet, auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Erbschaftssteuern die Doppelbesteuerung nach Möglichkeit zu vermeiden und die gegenseitige Hilfeleistung zu regeln, übereingekommen, ein Abkommen abzuschließen. Zu diesem Zwecke haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)

Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgte am 14. September 1961.

Sonstige Textteile

Nachdem das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie über gegenseitige Hilfeleistung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Erbschaftssteuern, welches also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.

Zur Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 16. Juli 1960.

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1. 1. 1994

Gesetzesnummer

10003934

Dokumentnummer

NOR11003970

Alte Dokumentnummer

N3196112666T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1961/246/P0/NOR11003970

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