Das Abkommen ist für Österreich gemäß seinem Artikel XI Abschnitt 2 lit. (b) am 28. Juni 1961 in Kraft getreten.Das Abkommen ist für Österreich gemäß seinem Artikel römisch elf Abschnitt 2 lit. (b) am 28. Juni 1961 in Kraft getreten.
Nach Mitteilung der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung haben folgende Staaten ihre Urkunden hinterlegt:
Afghanistan, Äthiopien, Australien, Bolivien, Bundesrepublik Deutschland, Chile, China, Dänemark, Finnland, Frankreich, Ghana, Guatemala, Haiti, Honduras, Indien, Irak, Iran, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Jordanien, Jugoslawien, Kanada, Kolumbien, Korea, Malaya, Marokko, Mexiko, Nicaragua, Norwegen, Pakistan, Paraguay, Philippinen, Saudi-Arabien, Schweden, Spanien, Sudan, Südafrikanische Republik, Thailand, Tunesien, Türkei, Vereinigte Arabische Republik, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam. die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der, in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 19. Juni 1961.