Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates haben seit der Kundmachung BGBl. Nr. 64/1960 folgende weitere Staaten das Zweite Protokoll zum Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, BGBl. Nr. 13/1959, ratifiziert: Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates haben seit der Kundmachung Bundesgesetzblatt Nr. 64 aus 1960, folgende weitere Staaten das Zweite Protokoll zum Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, Bundesgesetzblatt Nr. 13 aus 1959,, ratifiziert:
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde:
Bundesrepublik Deutschland 7. Juli 1960
Griechenland 2. Feber 1961