Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Staatsgrenze Österreich – Liechtenstein (Grenzzeichen)
Typ
Vertrag – Liechtenstein
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.11.2025
Außerkrafttretensdatum
Index
19/02 Staatsgrenzen
Text
ABSCHNITT IABSCHNITT römisch eins
Verlauf und Beurkundung der Staatsgrenze
Artikel 1
(1)Absatz eins,Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein wird durch folgende Urkunden bestimmt:
Grenzbeschreibung mit Koordinatenverzeichnis (Anlage 1)
Grenzkarte im Massstab 1:2‘000 in der Talebene bzw. 1:10‘000 im Alpengebiet (Anlage 2).
(2)Absatz 2,Die im Absatz 1 angeführten Urkunden bilden in ihrer Gesamtheit das Grenzurkundenwerk. Dieses bildet einen Bestandteil dieses Vertrages.
(3)Absatz 3,Im Bereich des Egelsees im Grenzabschnitt Mistelmark-Rhein verläuft die Staatsgrenze zwischen den Grenzpunkten 54.00 und 55.00 sowie 55.00 und 56.00 geradlinig. Die Grenzänderung ist in einem Situationsplan im Massstab 1:750 dargestellt (Anlage 3).
(4)Absatz 4,Die Absätze 1 bis 3 sind unkündbar.
Im RIS seit
19.11.2025
Zuletzt aktualisiert am
19.11.2025
Gesetzesnummer
10000346
Dokumentnummer
NOR40272655