Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Staatsgrenze Österreich – Liechtenstein (Grenzzeichen)
Typ
Vertrag – Liechtenstein
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.10.1960
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Index
19/02 Staatsgrenzen
Beachte
Verfassungsbestimmung
Text
ABSCHNITT IABSCHNITT römisch eins
Verlauf und Beurkundung der Staatsgrenze
Artikel 1
(1)Absatz eins,Der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein wird durch die nachstehend angeführten Urkunden bestimmt:
Beschreibung des Grenzverlaufes
Verzeichnis der Grenzzeichen
Koordinatenverzeichnis der Grenzpunkte
Grenzkarte im Maßstab 1 : 10.000
Karteiblätter der Grenzzeichen.
(2)Absatz 2,Die vorangeführten Urkunden bilden in ihrer Gesamtheit das Grenzurkundenwerk.
(3)Absatz 3,Die im Abs. 1 unter lit. a, b und c genannten Urkunden bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages.Die im Absatz eins, unter Litera a, b und c genannten Urkunden bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages.
Zuletzt aktualisiert am
19.11.2025
Gesetzesnummer
10000346
Dokumentnummer
NOR12005938
Alte Dokumentnummer
N1196013408P