Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

GATT - Zoll- und Handelsabkommen - prov. Beitritt Israel § 0

Kurztitel

GATT - Zoll- und Handelsabkommen - prov. Beitritt Israel

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 213/1960

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

13.10.1960

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

17.09.1960

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Titel

(Übersetzung.)
DEKLARATION ÜBER DEN PROVISORISCHEN BEITRITT ISRAELS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF: BGBl. Nr. 213/1960 (NR: GP IX RV 205 AB 219 S. 35. BR: S. 162.)

Sprachen

Englisch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

IN DER ERWÄGUNG, daß die Regierung Israels am 26. März 1959 ein formelles Ansuchen um Beitritt zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (in der Folge als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet) im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels römisch 33 des Allgemeinen Abkommens stellte, und MIT RÜCKSICHT auf den Wunsch vieler Vertragsstaaten des Allgemeinen Abkommens, während der 1960 und 1961 stattfindenden Zolltarifkonferenz, die von den Vertragsstaaten des Allgemeinen Abkommens (in der Folge als „VERTRAGSSTAATEN“ bezeichnet) vorbereitet wird, jene Zollverhandlungen mit Israel durchzuführen, die nach Ansicht der Vertragsstaaten einem Beitritt nach Artikel römisch 33 vorauszugehen haben,

Ratifikationstext

Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde am 13. Oktober 1960 beim GATT-Sekretariat in Genf hinterlegt.

Sonstige Textteile

Nachdem die Deklaration über den provisorischen Beitritt Israels zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen, welche also lautet:

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diese Deklaration für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in dieser Deklaration enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 17. September 1960.

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2010

Gesetzesnummer

20004904

Dokumentnummer

NOR30005364

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1960/213/P0/NOR30005364

Navigation im Suchergebnis