für die Erlassung der im Zusammenhang mit der Erteilung der Bewilligung nach Z 1 erforderlichen Verkehrsbeschränkungen, Verkehrsverbote und/oder Verkehrsgebote (§ 43 Abs. 1a),für die Erlassung der im Zusammenhang mit der Erteilung der Bewilligung nach Ziffer eins, erforderlichen Verkehrsbeschränkungen, Verkehrsverbote und/oder Verkehrsgebote (Paragraph 43, Absatz eins a,),