Bundesrecht konsolidiert

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Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Belgien) Art. 8

Kurztitel

Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Belgien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 141/1960

Typ

Vertrag – Belgien

§/Artikel/Anlage

Art. 8

Inkrafttretensdatum

08.08.1960

Außerkrafttretensdatum

Index

29/12 Geltendmachung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen

Text

Artikel 8

Die Hohen Vertragschließenden Teile behalten sich vor, den Geltungsbereich des vorliegenden Abkommens auf Belgisch-Kongo und auf das Gebiet von Ruanda-Urundi einvernehmlich durch Notenwechsel auszudehnen. Die Noten setzen den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ausdehnung fest.

Anmerkung

Von dieser Möglichkeit wurde nie Gebrauch gemacht.

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2014

Gesetzesnummer

10001996

Dokumentnummer

NOR12026692

Alte Dokumentnummer

N2196025233S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1960/141/A8/NOR12026692

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