Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Belgien)
Bundesgesetzblatt Nr. 141 aus 1960,
Artikel 8
08.08.1960
Die Hohen Vertragschließenden Teile behalten sich vor, den Geltungsbereich des vorliegenden Abkommens auf Belgisch-Kongo und auf das Gebiet von Ruanda-Urundi einvernehmlich durch Notenwechsel auszudehnen. Die Noten setzen den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ausdehnung fest.