Kurztitel

Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Belgien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 141 aus 1960,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 8

Inkrafttretensdatum

08.08.1960

Text

Artikel 8

Die Hohen Vertragschließenden Teile behalten sich vor, den Geltungsbereich des vorliegenden Abkommens auf Belgisch-Kongo und auf das Gebiet von Ruanda-Urundi einvernehmlich durch Notenwechsel auszudehnen. Die Noten setzen den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ausdehnung fest.