Die Republik Österreich und das Königreich Afghanistan, im folgenden die Vertragschließenden Teile genannt, haben
als Vertragschließende Teile des am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichneten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt (im folgenden „Abkommen“ genannt), dessen Bestimmungen für beide Teile bindend sind,
in der Absicht, die Entwicklung der wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu fördern,
und vom Wunsch geleitet, zu diesem Zweck ein Abkommen über den Betrieb von Luftverkehrslinien zwischen ihren Gebieten und darüber hinaus zu schließen,
folgendes vereinbart: