Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Eisenbahnverkehr - Grenzübergang für Reisende und für Waren Art. 1

Kurztitel

Eisenbahnverkehr - Grenzübergang für Reisende und für Waren

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 84/1959

Typ

K (Geltungsbereich)

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

08.04.1959

Außerkrafttretensdatum

Index

99/05 Eisenbahnen

Text

Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der Vereinten Nationen ist Portugal dem Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr und dem Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr, Bundesgesetzblatt Nr. 188 aus 1956,, beigetreten. Die Schweiz hat die vorangeführten internationalen Abkommen ratifiziert.

Gesetzesnummer

20003699

Dokumentnummer

NOR40057362

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1959/84/A1/NOR40057362

Navigation im Suchergebnis