Eisenbahnverkehr - Grenzübergang für Reisende und für Waren
Bundesgesetzblatt Nr. 84 aus 1959,
Artikel eins
08.04.1959
Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der Vereinten Nationen ist Portugal dem Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr und dem Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr, Bundesgesetzblatt Nr. 188 aus 1956,, beigetreten. Die Schweiz hat die vorangeführten internationalen Abkommen ratifiziert.