Kurztitel

Eisenbahnverkehr - Grenzübergang für Reisende und für Waren

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 84 aus 1959,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

08.04.1959

Text

Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der Vereinten Nationen ist Portugal dem Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr und dem Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr, Bundesgesetzblatt Nr. 188 aus 1956,, beigetreten. Die Schweiz hat die vorangeführten internationalen Abkommen ratifiziert.