Waren nach § 1 TabMG 1996 oder Erzeugnisse aus solchen, hinsichtlich welcher in Monopolrechte eingegriffen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt,Waren nach Paragraph eins, TabMG 1996 oder Erzeugnisse aus solchen, hinsichtlich welcher in Monopolrechte eingegriffen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt,