Absatz eins,Der Monopolhehlerei macht sich schuldig wer vorsätzlich
- Litera aWaren nach Paragraph eins, TabMG 1996 oder Erzeugnisse aus solchen, hinsichtlich welcher in Monopolrechte eingegriffen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt,
- Litera bden Täter eines in Litera a, bezeichneten Finanzvergehens nach der Tat dabei unterstützt, eine Sache oder Erzeugnisse aus einer Sache, hinsichtlich welcher das Finanzvergehen begangen wurde, zu verheimlichen oder zu verhandeln.