Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Haager Prozeßübereinkommen 1954
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 8
Inkrafttretensdatum
12.04.1957
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
HPÜ 1954
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Text
II. Ersuchschreibenrömisch zwei. Ersuchschreiben
Artikel 8
In Zivil- oder Handelssachen kann sich die Gerichtsbehörde eines Vertragsstaates nach Maßgabe der Vorschriften ihrer Gesetzgebung durch Ersuchschreiben an die zuständige Behörde eines anderen Vertragsstaates mit dem Begehren wenden, daß diese innerhalb ihres Geschäftskreises eine Prozeßhandlung oder andere gerichtliche Handlungen vornehme.
Schlagworte
Rechtshilfeersuchen
Zuletzt aktualisiert am
28.09.2015
Gesetzesnummer
10001958
Dokumentnummer
NOR12026158
Alte Dokumentnummer
N2195716138T